FDA Zulassung von Pandemieimpfstoffen – Swissmedic informiert über den Stand der Dinge in der Schweiz

September 18, 2009

16. September 2009 – Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat am 15. September 2009 die Öffentlichkeit darüber informiert, dass sie insgesamt vier Impfstoffe gegen den Grippevirus A (H1N1) zugelassen hat.  Swissmedic hat in diesem Zusammenhang die folgende Mitteilung veröffentlicht, um Ärzte, Gesundheitsbehörden, und vor allem auch besorgte Patienten über den Stand der Zulassung von Anti-Grippe A (H1N1) Impstoffen in der Schweiz  zu informieren. Lesen sie untenstehend (schräggestellt) diese Mitteilung im Original.

Bei Swissmedic sind zurzeit zwei Gesuche um Zulassung solcher Impfstoffe hängig. Diese Gesuche werden unter Einsatz spezieller Ressourcen mit hoher Priorität behandelt. Im Normalfall erfolgt die Begutachtung eines Zulassungsgesuchs erst dann, wenn alle Unterlagen vorliegen. Im Fall der Pandemieimpfstoffe hat Swissmedic jedoch ausnahmsweise unvollständige Gesuche akzeptiert und ermöglicht es den Firmen, die notwendigen Unterlagen Schritt für Schritt einzureichen, d.h. sobald die Ergebnisse der noch laufenden Untersuchungen und Studien vorliegen.

Die durch die FDA heute zugelassenen Impfstoffe unterscheiden sich in wichtigen Punkten von denjenigen, die in der Schweiz zur Zulassung angemeldet wurden.

Bei den Swissmedic zur Zulassung beantragten Impfstoffen handelt es sich um Kombinationen zwischen einem die Wirkung verstärkenden Zusatzstoff (Adjuvans) sowie dem eigentlichen Antigen gegen das Virus. In den USA wurden durchwegs Adjuvans-freie Impfstoffe zugelassen. Die von der FDA genehmigten Impfstoffe beinhalten Antigen, das auf der Basis von Hühnereiern hergestellt wurde – das Antigen für einen der bei der Swissmedic beantragten Impfstoffe wird dem gegenüber auf Zellkulturen hergestellt. Somit unterscheidet sich bei einem der beiden in der Schweiz angemeldeten Impfstoffe auch das Herstellverfahren.

Diese Unterschiede können Auswirkungen auf die Qualität und die Sicherheit – insbesondere die Verträglichkeit – des Impfstoffs haben. Swissmedic muss die in der Schweiz eingereichten Gesuche daher separat prüfen und kann den Entscheid der FDA im Rahmen der hier laufenden Verfahren nur eingeschränkt berücksichtigen.

Swissmedic nimmt auch in dieser besonderen Situation ihre Verantwortung wahr: sie lässt nach Abwägung von Nutzen und Risiken nur Arzneimittel zu, deren Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit angemessen gewährleistet sind.


Wichtige Hinweise an alle Angehörigen der Gesundheitsberufe über die zu beachtenden Sicherheitsvorkehrungen und das verpflichtende Schwangerschaftsverhütungsprogramm zu Thalidomide Celgene™ 50 mg Hartkapseln

August 17, 2009

16. August 2009 – Thalidomid- sowie Lenalidomid-haltige Fertigarzneimittel erhielten 2008 bzw. 2007 eine europaweite Zulassung zur Behandlung des Multiplen Myeloms, einer aggressiven Krebserkrankung des Knochenmarks. Vor allem wegen der im Falle von Fehlanwendungen besonders schwerwiegenden Nebenwirkungen von Thalidomid, die vor etwa 50 Jahren zur Contergan-Katastrophe mit den bekannten Fehlbildungen bei Neugeborenen geführt haben, wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Einhaltung höchstmöglicher Sicherheitsvorkehrungen bei der Anwendung zu gewährleisten.

In Deutschland wurde dieses Sicherheitskonzept u.a. mit einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung umgesetzt. Diese trat am 8. Februar 2009 in Kraft. Das angestrebte Ziel, die verbesserten Behandlungsmöglichkeiten mit dem höchstmöglichen Patienten- und Verbraucherschutz zu verbinden, wird durch die Einführung eines verpflichtenden, umfangreichen Sicherheitspaketes erreicht.

Stellvertretend für Thalidomid- und Levalinomid-haltige Arzneimittel folgt hier der Inhalt eines Informationsbriefes der gemäss der umfangreichen Zulassungsauflagen zu Thalidomid mit dem Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP)) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgestimmt ist. Der vorliegende Informationsbrief soll die gesamte Ärzteschaft unabhängig der Fachrichtung über wichtige Aspekte zur sicheren Anwendung von Thalidomide Celgene™ 50 mg Hartkapseln informieren.

Seit April 2008 ist Thalidomide Celgene™ in der Europäischen Union in Kombination mit Melphalan und Prednison für die Erstlinienbehandlung von Patienten mit unbehandeltem multiplen Myelom ab einem Alter von 65 Jahren bzw. Patienten, für die eine hochdosierte Chemotherapie nicht in Frage kommt, zugelassen.

Diese Zulassung ist mit umfangreichen Auflagen zur Verschreibung dieses Arzneimittels versehen. Danach darf die Thalidomid-Therapie nur von Ärzten eingeleitet und beaufsichtigt werden, die Erfahrung in der Anwendung von immunmodulatorischen oder chemotherapeutischen Wirkstoffen haben und denen die Risiken einer Thalidomid-Behandlung sowie die notwendigen Kontrollmassnahmen vollumfänglich bekannt sind.

Thalidomid wirkt beim Menschen hochgradig teratogen (fruchtschädigend) und hat eine Reihe weiterer klinisch bedeutsamer Risiken und Nebenwirkungen. In Übereinstimmung mit der Europäischen Zulassungsagentur EMEA und demBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde deshalb ein ausgedehnter Risiko-Management-Plan erstellt. Dieser Plan beinhaltet unter anderem ein Schwangerschaftsverhütungsprogramm zur Verhinderung jeglicher Thalidomid-Exposition während der Schwangerschaft und gezielte Hinweise zur Kontrolle von und dem Umgang mit anderen klinisch bedeutsamen Risiken, die mit der Anwendung von Thalidomid assoziiert sind, wie beispielsweise periphere Neuropathie und thromboembolische Ereignisse.

Der Plan beinhaltet weiterhin dei zwingende Bereitstellung folgender Informationsmaterialien für Angehörige der Heilberufe und Patienten:

  • Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (FACHINFORMATION) für Thalidomid Celgene™ 50 mg Hartkapseln.
  • Informationsbroschure für Angehörige der Heilberufe mit allen notwendigen Informationen, die vor Beginn und während der Behandlung beachtet werden müssen.
  • Informationsbroschüre für Patienten.
  • Therapiepass.
  • Einverständniserklärungen für Patienten.
  • Checklisten für Ärzte.
  • Spezifische Formulare zur Erfassung einer Thalidomid-Exposition während der Schwangerschaft und zur Meldung von Neuropathien sowie anderer unerwünschter Nebenwirkungen.
  • Eine Kopie der Gebrauchsinformation sowie der Kennzeichnung von Thalidomide Celgene™ 50 mg Hartkapseln.

Bitte beachten Sie die nachfolgend beschriebenen wichtigen Sicherheitshinweise und praktischen Aspekte bei der Anwendung von Thalidomid.

1. Teratogenität und Schwangerschaftsverhütungsprogramm

Thalidomid wirkt beim Menschen hochgradig teratogen (fruchtschädigend). Bereits eine Einzeldosis von Thalidomide Celgene™ 50 mg Hartkapseln kann bei Einnahme durch eine schwangere Frau zu schwerwiegenden Missbildungen und Fruchttod führen. In den 1950-er und 1960-er Jahren wurde Thalidomid (ehemals Contergan®) schwangeren Frauen als Sedativum sowie gegen Übelkeit und Erbrechen in der Schwangerschaft verschrieben. Infolgedessen wurden 10’000 bis 12’000 Kinder mit schwerwiegenden, durch Thalidomid verursachten Missbildungen geboren, von denen viele heute noch leben. Daher ist Thalidomid während der Schwangerschaft streng kontraindiziert, und alle Anforderungen des Schwangerschaftsverhütungsprogramms müssen von allen männlichen und weiblichen Patienten erfüllt werden.

Das multiple Myelom ist eine Erkrankung, die überwiegend in der älteren Bevölkerung vorkommt. Jedoch können auch jüngere, gebärfähige Frauen Teil der Patientenpopulation sein. Alle Frauen, die nicht mindestens eines der in Abschnitt 4.4. der FACHINFORMATION genannten Kriterien für nicht gebärfähige Frauen erfüllen, sind als gebärfähig einzustufen.

Vor Behandlungsbeginn mit Thalidomide Celgene™

Alle Patienten müssen vollumfänglich über die teratogene Wirkung von Thalidomid aufgeklärt werden. Sie müssen angewiesen werden, Thalidomid niemals an eine andere Person weiterzugeben, alle nicht eingenommenen Kapseln nach Abschluss der Behandlung an ihren Apotheker zurückzugeben, und während der Behandlung sowie 1 Woche nach deren Beendigung kein Blut zu spenden.

  • Alle Patienten müssen beurteilt und einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet werden: 1) gebärfähige Patientinnen, 2) nicht gebärfähige Patientinnen oder 3) männliche Patienten. Anhan dieser Kategorien ergeben sich die Informations- und Risiko-Minimierungs-Massnahmen, dieerfüllt werden müssen. Alle Patientinnen oder Partnerinnen eines männlichen Patienten sind als gebärfähig einzustufen, es sei denn, sie erfüllen mindestens eines der in Abschnitt 4.4. der FACHINFORMATION genannten Kriterien für nicht gebärfähige Frauen.
  • Alle Patienten müssen die ihrer Risikokategorie entsprechende Einverstandniserklärung unterzeichnen. Der Arzt sollte den ausgefüllten Aufklärungsbogen zu seinen Unterlagen nehmenund dem Patienten eine Kopie aushändigen. Dieser Aufklärungsbogen dokumentiert, dass der Patient alle erforderlichen Informationen erhalten und die wesentlichen Inhalte verstanden hat.
  • Alle Patienten müssen eine Patientenbroschüre “Meine Behandlung mit Thalidomide CelgeneTM” erhalten, in der die einzuhaltenden Massnahmen des Schwangerschaftsverhütungsprogramms sowie die Sicherheitsinformationen zusammenfassend beschrieben sind. Fremdsprachige Versionen dieser und weiterer Broschüren werden auf der Website www.celgene.de verfügbar sein.
  • Thalidomid darf nur auf einem nummerierten zweiteiligen Sonderrezept verschrieben werden. Diese Refenrenzformulare werden verschreibenden Ärzten auf Antrag vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM – www.bfarm.de) zugesandt. Weitere Informationen finden Sie u.a. unter: www.bfarm.de oder www.celgene.de/Fachkreisebereich).

Spezifische Anforderungen für gebärfähige Frauen

  • Kontrazeption: Alle Frauen im gebärfähigen Alter müssen seit mindestens 4 Wochen vor Behandlungsbeginn eine zuverlässige Methode zur Empfängnisverhütung verwenden, es sei denn die Patientin sichert eine absolute und ununterbrochene Abstinenz zu, die sie jeden Monat neu bestätigen muss. Patientinnen, die bisher keine zuverlässige Kontrazeption angewendet haben, müssen zur Beratung bevorzugt an entsprechend ausgebildetes medizinisches Fachpersonal überwiesen werden, damit Massnahmen zur Empfängnisverhütung eingeleitet werden konnen. Methoden zur zuverlässigen Empfängnisverhütung sind in Abschnitt 4.4 der FACHINFORMATION genannt. Angesichts des erhöhten Risikos für venöse Thromboembolien bei Patienten mit multiplem Myelom werden kombinierte orale Kontrazeptiva nicht empfohlen (siehe Abschnitt 4.4 und 4.5 der FACHINFORMATION).
  • Schwangerschaftstests: Sobald die Patientin für mindestens 4 Wochen eine zuverlässige Methode der Empfangnisverhütung angewendet hat, ist ein medizinisch überwachter Schwangerschaftstest durchzuführen. Dieser muss während des Arztbesuchs, bei dem Thalidomid verordnet wird, oder in den 3 Tagen vor dem Besuch durchgeführt werden und muss sicherstellen, dass die Patientin nicht schwanger ist, wenn sie die Therapie mit Thalidomid beginnt.
  • Einschränkungen hinsichtlich der Verschreibung des Arzneimittels: Das Rezept für Thalidomid darf nur für eine Behandlungsdauer von maximal 4 Wochen ausgestellt werden. Zur Fortsetzung der Behandlung ist die Ausstellung eines neuen Rezepts erforderlich. Auf dem Rezept sind verschiedene Sicherheitsvermerke anzukreuzen.
  • Einschränkungen hinsichtlich der Abgabe des Arzneimittels: Apotheker dürfen Thalidomid nur abgeben, wenn es auf einem Sonderrezept verordnet wurde und der Arzt die Sicherheitsvermerke entsprechend angekreuzt hat. Fehlen Kreuze oder wurde ein falsches Formular verwendet hat der Apotheker vor der Abgabe mit dem verschreibenden Arzt Rücksprache zu halten und ihn gegebenenfalls. auf die Informationsmaterialien der Firma Celgene GmbH sowie auf seine Verpflichtung, sich vor dem ersten Einsatz des Arzneimittels umfassend zu informieren, hinzuweisen. An gebärfähige Frauen darf maximal der Bedarf für 4 Wochen abgegeben werden. Im Idealfall sollten der Schwangerschaftstest, das Ausstellen des Rezeptes und die Abgabe des Arzneimittels am gleichen Tag erfolgen. Die Abgabe von Thalidomid sollte innerhalb von maximal 6 Tagen nach Ausstellung des Rezeptes erfolgen.

Spezifische Anforderungen für nicht gebärfähige Frauen und Männer

  • Einschränkungen hinsichtlich der Verschreibung des Arzneimittels: Bei diesen Patienten sollte das Rezept für Thalidomid für maximal 12 Wochen ausgestellt werden. Zur Fortsetzung der Behandlung ist die Ausstellung eines neuen Rezepts erforderlich. Auf dem Rezept sind verschiedene Sicherheitsvermerke anzukreuzen.
  • Einschränkungen hinsichtlich der Abgabe des Arzneimittels: Thalidomid darf nur abgegeben werden, wenn es auf einem Sonderrezept verordnet wurde und der Arzt die Sicherheitsvermerke entsprechend angekreuzt hat. Fehlen Kreuze oder wurde ein falsches Formular verwendet hat der Apotheker vor der Abgabe mit dem verschreibenden Arzt Rücksprache zu halten und ihn gegebenenfalls auf die Informationsmaterialien der Firma Celgene GmbH sowie auf seine Verpflichtung, sich vor dem ersten Einsatz des Arzneimittels umfassend zu informieren, hinzuweisen. Für nicht gebärfähige Frauen und Männer dürfen Apotheker maximal den Bedarf für 12 Wochen abgeben.

Während der Behandlung und nach deren Abschluss

Spezifische Anforderungen für gebärfähige Frauen

  • Kontrazeption: Während der gesamten Dauer der Behandlung und für 4 Wochen nach Beendigung der Thalidomid-Therapie muss eine zuverlässige Verhütungsmethode angewendet werden. Dies gilt auch für den Fall einer Einnahmeunterbrechung.
  • Schwangerschaftstests: Ein medizinisch überwachter Schwangerschaftstest muss alle 4 Wochen, einschliesslich 4 Wochen nach Ende der Behandlung, wiederholt werden. Diese Schwangerschaftstests sind während des Arztbesuchs, bei dem Thalidomid verordnet wird oder in den 3 Tagen vor dem Besuch durchzuführen.

Spezifische Anforderungen für Männer

  • Da Thalidomid im Sperma nachweisbar ist, müssen männliche Patienten während der gesamten Therapiedauer, für 1 Woche während Einnahmeunterbrechungen und/oder für 1 Woche nach Beendigung der Behandlung ein Kondom verwenden, wenn ihre Partnerin schwanger ist oder wenn sie gebärfähig ist und keine zuverlässige Verhütungsmethode anwendet.

2. Periphere Neuropathie

Thalidomid kann reversible oder irreversible Nervenschäden verursachen (5. Abschnitt 4.4 und 4.8 der FACHINFORMATION). Eine periphere Neuropathie ist eine sehr häufige und potenziell schwerwiegende Nebenwirkung der Behandlung mit Thalidomid, die im Allgemeinen nach chronischer Anwendung über einen Zeitraum von mehreren Monaten auftritt. Es wurden jedoch auch nach relativ kurzzeitiger Anwendung Fälle von peripherer Neuropathie berichtet. Es wird empfohlen, dass klinische und neurologische Untersuchungen vor Beginn der Thalidomid-Behandlung bei den Patienten durchgeführt werden und während der Behandlung regelmässige Routine-Kontrollen erfolgen (5. Abschnitt 4.4 der FACHINFORMATION). Arzneimittel, die bekanntermassen mit dem Auftreten einer Neuropathie in Verbindung gebracht werden, sollten bei Patienten, die Thalidomid erhalten, mit Vorsicht angewendet werden (5. Abschnitt 4.5 der FACHINFORMATION). Wenn bei einem Patienten eine periphere Neuropathie auftritt, kann es entsprechend der Angaben in Abschnitt 4.2 der FACHINFORMATION erforderlich sein die Dosis zu reduzieren, die Behandlung zu unterbrechen oder sogar ganz zu beenden.

3. Thromboembolische Ereignisse

Ein erhöhtes Risiko für tiefe Venenthrombose (TVT) und pulmonale Embolie (PE) wurde bei Patienten, die mit Thalidomid behandelt wurden, berichtet. Das Risiko scheint während der ersten 5 Behandlungsmonate am grössten zu sein (5. Abschnitt 4.4 und 4.5 der FACHINFORMATION). Patienten sollten über dieses Risiko informiert und angewiesen werden, auf Anzeichen von Thromboembolien zu achten. Eine Thromboseprophylaxe sollte mindestens in den ersten 5 Behandlungsmonaten durchgeführt werden, insbesondere bei Patienten mit weiteren thrombogenen Risikofaktoren (z.B. gleichzeitige Anwendung erythropoetischer Arzneimittel oder eine TVT in der Vorgeschichte, s. Abschnitt 4.2 der FACHINFORMATION).

4. Synkope und Bradykardie

Da Berichte über Bradykardien im Zusammenhang mit der Anwendung von Thalidomid vorliegen, sollten die Patienten hinsichtlich des Auftretens von Synkopen und Bradykardien kontrolliert werden. Gegebenenfalls kann eine Dosisreduktion oder ein Abbruch der Behandlung erforderlich sein (5. Abschnitt4.4 und 4.5 der FACHINFORMATION). Arzneimittel, die die gleiche pharmakodynamische Wirkung besitzen, sollten mit Vorsicht angewendet werden, wie zum Beispiel Wirkstoffe, von denen bekannt ist, dass sie Torsade de Pointes-Tachykardien verursachen, Beta-Blocker oder Cholinesterasehemmer (5. Abschnitt 4.5 der FACHINFORMATION).

5. Hautreaktionen

Es liegen Berichte über schwerwiegende Hautreaktionen einschlieBlich Stevens-Johnson-Syndrom (SJS) und Toxisch Epidermaler Nekrolyse (TEN) vor. Falls bei dem Patienten zu irgendeinem Zeitpunkt eine toxische Hautreaktion, wie z. B. ein Stevens-Johnson-Syndrom, auftritt, sollte die Behandlung dauerhaft abgebrochen werden (5. Abschnitt 4.4 der FACHINFORMATION).

6. Somnolenz

Thalidomid verursacht häufig Somnolenz und Schwindel, deshalb sollten die Kapseln als Einzeldosis vor dem Schlafengehen eingenommen werden (5. Abschnitt 4.2 der FACHINFORMATION).

Bitte um Verdachtsmeldungen

Bitte melden Sie alle Verdachtsfälle schwerwiegender oder unerwarteter unerwünschter Wirkungen sowie alle Verdachtsfälle auf Schwangerschaften, die nach der Anwendung von Thalidomide Celgene™ auftreten, an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de/Pharmakovigilanz). Zusätzlich können diese Informationen an die Celgene GmbH Deutschland gemeldet werden. Sollten Sie die vollständigen Unterlagen zum Schwangerschaftsverhütungsrogramm benötigen, oder weitere Informationen wünschen wenden Sie sich bitte an Celgene GmbH (Email: info@celgene.de, Internet: www.celgene.de).


Neue Grippe (Schweinegrippe): Swissmedic warnt vor Bezug von Tamiflu über Internet

April 30, 2009

30. April 2009 – Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, warnt in Zusammenhang mit der Schweinegrippe davor, sich Medikamente, insbesondere Tamiflu, ausserhalb der legalen Abgabestellen (Spital, Arzt, Apotheke) zu besorgen. ,Wer sich Tamiflu nicht über die offiziellen Vertriebskanäle in der Schweiz, sondern beispielsweise über das Internet besorgt, geht ein grosses Gesundheitsrisiko ein”, sagt Joachim Gross, Mediensprecher der Swissmedic. Niemand könne sicher sein, dann auch wirklich das Grippemittel Tamiflu zu bekommen.

Die Erfahrungen zeigen, dass Arzneimittel die aus nicht kontrollierten Quellen, zum Beispiel von sogenannten ,online pharmacy” Anbietern stammen oft gefälscht sind und im günstigsten Fall wenig oder keinen Wirkstoff enthalten. Im schlimmsten Fall enthalten sie gesundheitsschädigende Substanzen. Damit wird in unverantwortlicher Weise die Angst der Bevölkerung genutzt, um Profit zu machen.

Das Heilmittelinstitut weist darauf hin, dass in der Schweiz ausreichend Vorräte zur Versorgung der Bevölkerung bestehen.  Tamiflu ist als rezeptpflichtiges Medikament zugelassen und soll entsprechend nur auf ärztliche Anordnung eingenommen werden. Bei unsachgemässer Einnahme besteht die Gefahr, dass sich resistente Virenstämme bilden, die sich dann ungehindert verbreiten können.

Die Meldung im Original sowie Kontaktinformationen für weitere Auskünfte finden sie hier.


Informationen zur Neuen Grippe (Schweinegrippe)

April 30, 2009

29. April 2009 – Das  Deutsche Bundesamt für Arzneimittel und Medizinalprodukte (BfArM) hat heute  eine Liste von Links zu Informationen deutscher und internationaler Behörden zum Ausbruch der Neuen Grippe (Schweinegrippe) veröffentlicht.  Diese Liste umfasst Links zu deutschen sowie einer Selektion internationaler Behörden.

Informationen deutscher Behörden:

  • Schweine-InfluenzaInformationen des Robert Koch-Instituts zur Schweine-Influenza (hier);
  • Falldefinition für Schweinegrippe (Influenza A/H1N1) beim Menschen (hier);
  • Antworten des Robert Koch-Instituts zur Schweine-Influenza bei Menschen (hier);
  • Hinweis des Robert-Koch-Instituts für Flugpassagiere, in deren Flugzeug sich Personen mit Atemwegserkrankungen aufhielten (hier);
  • Nationaler Influenzapandemieplan für Maßnahmen im Pandemiefall (hier);
  • Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Schweine-Influenza (hier).

Informationen internationaler Behörden (in Englisch):

  • Informationen der Weltgesundheitsorganisation, WHO, zur Schweine-Influenza (hier);
  • Aktuelle Warnphase der Weltgesundheitsorganisation WHO (hier);
  • Informationen der Centers for Disease Control and Prevention, CDC, zum Auftreten der Schweine-Influenza in den USA (hier);
  • Neue Grippe (Novel Influenza) Situationsbericht des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) (hier).

Fachinformationen zu den von der WHO und den nationalen Gesundheitbehörden  im Kampf gegen die Neue Grippe (Schweinegrippe) als wirksam betrachteten Arzneimittel Oseltamivir [Tamiflu] (hier)  und Zanamivir [Relenza] (hier) können sie z.B. bei Swissmedic finden.


BfArM warnt vor dubiosem Produkt zur Gewichtsabnahme aus dem Internet

April 18, 2009

17. April 2009 – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor dem Kauf und der Einnahme von Schlankheitsprodukten, die als Nahrungsergänzungsmittel im Internet angeboten und vertrieben werden.

Diese Produkte enthalten Inhaltsstoffe, die arzneilich wirken, aber nicht als solche angegeben sind. Für Patientinnen und Patienten sind die chemischen Zusätze in der Regel nicht erkennbar.

Über das Internet wurde unter den Seiten „abnehmen-dss.com“ und „dss-fss-diet.com“ ein Produkt in deutscher, türkischer und englischer Sprache als Schlankheitsmittel angeboten, das als reines pflanzliches Präparat ohne Nebenwirkungen beworben wurde („Apfeltabletten“). Es wird unter dem Namen „FSS® – Fat slimming show“ angeboten.

Die durch die Berliner Überwachungsbehörde veranlasste Untersuchung im Landeslabor Berlin-Brandenburg ergab, dass das Produkt die nicht deklarierte Substanz Sibutraminhydrochlorid Monohydrat in einer durchschnittlichen Menge von 12,5 mg pro Kapsel enthielt. Dieser Wirkstoff ist in dem zugelassenen, verschreibungspflichtigen Arzneimittel Reductil® mit einer Menge von 10 und 15 mg je Kapsel enthalten. Bei diesem Medikament wird eine Kapsel am Tag eingenommen. Die Dosierungsempfehlung bei dem nun als Arzneimittel eingestuften FSS® liegt mit 2 Kapseln pro Tag deutlich über der des zugelassenen Präparates.

Bei der Einnahme von Sibutramin können verschiedene, z. T. schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten, unter anderen auf das Herzkreislaufsystem oder auch Wechselwirkungen mit verschiedenen anderen gleichzeitig eingenommenen Arzneimitteln. Daher sind sibutraminhaltige Arzneimittel rezeptpflichtig und die Therapie damit muss ärztlich verordnet und kontrolliert werden.

Das Schlankheitsmittel wurde vermutlich in China hergestellt bzw. aus China bezogen. Das Landeskriminalamt hat beim Vertreiber in Berlin noch vorhandene Packungen von FSS® beschlagnahmt. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Arzneimittel auch über andere Vertriebswege in den Verkehr gebracht wird. Kunden, die dieses Produkt erworben haben, wird empfohlen, deren Einnahme sofort zu beenden und ggf. einen Arzt aufzusuchen. Ähnliche Produkte sind schon oft über das Internet angeboten worden. Es sei daher nochmals davor gewarnt, derartige Nahrungsergänzungsmittel aus unsicheren Internetquellen zu erwerben.

Den Wortlaut des ursprünglichen Artikels finden sie hier.


Eine Hoffnung weniger für übergewichtige Patienten: Sistierung der Zulassung von Rimonabant [Acomplia]

März 26, 2009

Aufgrund eines Entscheids des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der 
Europäischen Arzneimittelagentur EMEA wurde die Zulassung von Rimonabant [Acomplia] in der europäischen 
Union ab 23. Oktober 2008 bis auf weiteres sistiert. In der Folge wurde die Zulassung von Rimonabant [Acomplia] auch in der Schweiz sistiert.  Rimonabant [Acomplia] war in der Schweiz seit März 2007 zugelassen als Zusatztherapie zu einer leicht hypokalorischen Diät und zu einer Bewegungstherapie für die Behandlung von adiposen Patienten (BMI  > 30kg/m2) und von übergewichtigen Patienten (BMI > 27 kg/m2) mit mindestens einem zusätzlichen kardiovaskulären Risikofaktor, sofern geeignete 
gewichtsreduzierende Massnahmen wie Diät und/oder Bewegungstherapien alleine 
ungen¨gend wirksam waren.

Zum Zeitpunkt der Zulassung waren bereits Warnhinweise bezüglich psychiatrischer Nebenwirkungen, insbesondere Depression, in der Fach- und Gebrauchsinformation 
enthalten, und das Auftreten dieser Nebenwirkungen wurde besonders überwacht. In 
abgeschlossenen klinischen Studien wiesen mit  Rimonabant [Acomplia] behandelte Patienten im 
Vergleich zu Placebo ein annahernd doppelt so hohes Risiko für psychiatrische Störungen 
auf. Die Häufigkeit von Stimmungsveränderungen mit depressiven Symptomen wird in der 
Arzneimittelinformation mit 4.8%, diejenige depressiver Störungen mit 3.2% angegeben. Das heisst, dass diese Störungen relativ häufig aufgetreten sind.

Vom CHMP wurde Oktober 2008 eine neue, umfassende Nutzen-Risiko Bewertung von Rimonabant [Acomplia] durchgeführt. Das CHMP kam dabei zu dem Ergebnis, dass bei der klinischen Anwendung die schweren psychiatrischen Störungen wie Depression, Angst, Schlafstörungen und Aggressivität häufiger vorkommen als zum Zeitpunkt der Zulassung bekannt war. Darüber hinaus war das CHMP besorgt darüber, dass Depression zu Selbstmordgedanken oder sogar zu Selbstmordversuchen 
führen könnte. Nach Absprache mit Swissmedic dürfen Ärzte seitdem keine weitere Abgabe von Rimonabant [Acomplia] an Patienten vornehmen.


Efalizumab [Raptiva] Zulassung sistiert

März 24, 2009

Die Zulassung von Efalizumab [Raptiva] wird in der Schweiz zum 1. Mai 2009 sistiert. Es sollen bis auf weiteres keine neuen Patienten mehr auf Raptiva eingestellt werden.

Raptiva ist ein immunsuppressiv wirksamer, humanisierter monoklonaler Antikörper, der 2004 in der Schweiz zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis vom Plaque-Typ zugelassen wurde.

Wie die europäische Zulassungsbehörde EMEA vertritt Swissmedic die Auffassung, dass das Nutzen-/Risiko-Verhältnis in der zugelassenen Indikation aufgrund von neuen Sicherheitsbedenken ungünstig geworden ist. So wurde unter anderem nach dem 25. Februar 2009 ein weiterer Fall einer infektiösen Erkrankung des Zentralnervensystems beobachtet. Folgerichtig müssen bis spätestens zum 30. April 2009 alle derzeit mit Raptiva behandelten Patienten unter spezialärztlicher Kontrolle auf eine Alternativtherapie umgestellt sein.


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